Gewerbemieten April – Oktober 2020 auf Null?

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Gewerbemieten April – Oktober 2020 auf Null?

Apr. 06, 2020

Die Corona-Pandemie hat eine Vielzahl von MieterInnen gewerblicher Immobilien in eine existenzbedrohende Lage gebracht. Auch wenn die behördlichen Nutzungsbeschränkungen in absehbarer Zeit wieder gelockert oder aufgehoben werden, steht keineswegs fest, dass der vor Ausbruch der Pandemie gegebene Zustand überhaupt wieder hergestellt werden kann. Es ist vielmehr zu befürchten, dass eine Vielzahl von MieterInnen frühere Umsatzzahlen nicht wieder sofort erreichen und damit auch nicht in der Lage sein werden, die vereinbarten Mietzahlungen wieder aufzunehmen. Die vom Bundestag beschlossene Regelung, dass eine Kündigung nicht auf Mietrückstände aus dem Zeitraum April – September gestützt werden kann, hilft diesen MieterInnen wenig. Die Krise wird voraussichtlich einen solchen „Nachhall“ haben, dass die vereinbarten Mietzinsen auch nach Oktober 2020 nicht durch hinreichende Umsätze erwirtschaftet werden können, was wiederum zu einer Kündigungswelle führen könnte. Diese MieterInnen müssen zudem wegen der Mietrückstände aus dem Zeitraum April – Oktober 2020 mit Mahn- und Vollstreckungsbescheiden rechnen.



Wie sollen sich die betroffenen MieterInnen in dieser Lage verhalten? Einstellung der Mietzahlungen? Mietminderung? Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund?


Diese Rechtsfragen stellen den Gesetzgeber, die Immobilienwirtschaft und Mietrechtler vor bisher nicht bekannte Probleme. Die Auswirkung einer Naturkatastrophe wie die Virus-Pandemie auf Mietverhältnisse wurde in der Rechtsprechung und in der juristischen Literatur bisher nicht behandelt, lässt sich aber mit der bestehenden Gesetzeslage gut lösen. Nach meiner vorläufigen Rechtsauffassung besteht für die Dauer der pandemiebedingten Schließungs- und Nutzungsuntersagung kein Anspruch auf Mietzahlungen. Das Risiko hat sich auf die VermieterInnen verlagert.


Ich berate Sie gerne bundesweit mit einem Team erfahrener Experten bei der Lösung Ihrer mietrechtlichen Probleme und vertrete Sie auch in gerichtlichen Verfahren.

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07 Apr., 2020
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